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AGB

JUDIHUI — TERMS & CONDITIONS

01 / GENERAL INFORMATION

Allgemeine Bestimmungen

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen des JUDIHUI Vereins mit Sitz in Bern, Schweiz, im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Eventdienstleistungen und weiteren Angeboten. Der JUDIHUI Verein kann als eigenständiger Veranstalter, Mitveranstalter oder als beauftragter Dienstleister für Clubs, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen tätig werden. Die AGB gelten für Veranstaltungsteilnehmende, Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer sowie für Auftraggeber und Geschäftspartner, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte veranstaltungsspezifische Bedingungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

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Vertragspartner & Verantwortlichkeiten

Bei eigenen Veranstaltungen tritt der JUDIHUI Verein als Veranstalter auf. Bei Veranstaltungen im Auftrag Dritter richten sich die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Die Übernahme einzelner organisatorischer, kreativer oder operativer Aufgaben bedeutet nicht automatisch, dass der JUDIHUI Verein sämtliche Pflichten des offiziellen Veranstalters übernimmt.

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02 / SERVICES & COLLABORATIONS

Leistungen & Zusammenarbeit

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Leistungsangebot

Der JUDIHUI Verein erbringt je nach Vereinbarung Dienstleistungen in den Bereichen Eventkonzeption, Veranstaltungsorganisation, Eventmanagement, Marketing, Kommunikation, Promotion, Künstler- und DJ-Booking, Eventproduktion sowie weitere veranstaltungsbezogene Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

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Offerten & Vertragsabschluss

Offerten des JUDIHUI Vereins sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertragsverhältnis kommt durch gegenseitige Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung oder eine andere rechtlich wirksame Vereinbarung zustande. Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der gegenseitigen Zustimmung. Daraus entstehende Mehrkosten können zusätzlich verrechnet werden, sofern dies vereinbart wurde.

 

Mitwirkungspflichten

Auftraggeber stellen die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände aufgrund fehlender Mitwirkung werden gemeinsam geklärt. Allfällige zusätzliche Vergütungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

03 / FEES & PAYMENTS

Vergütung & Zahlungsbedingungen

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Honorare & Vergütungen

Die Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach den individuell vereinbarten Honoraren, Pauschalen, Umsatzbeteiligungen oder sonstigen Vergütungsmodellen. Massgebend sind die jeweiligen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem JUDIHUI Verein und dem Auftraggeber. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind ausgewiesene Rechnungsbeträge innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

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Zusatzkosten & Drittleistungen

Kosten für Marketing, Werbemittel, Drucksachen, Technik, Material, Künstler, DJs, externe Dienstleister und weitere Zusatzleistungen sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich festgelegt wurde. Andernfalls werden solche Kosten gemäss vorgängiger Vereinbarung separat getragen beziehungsweise verrechnet. Für Zusatzkosten können Vorauszahlungen oder verbindliche Kostenobergrenzen vereinbart werden. Die Beauftragung kostenpflichtiger Drittleistungen erfolgt im Rahmen der erteilten Freigaben.

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Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Der JUDIHUI Verein kann nach entsprechender Mahnung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

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04 / TICKETS & ADMISSION

Tickets & Zutritt

 

Ticketverkauf

Der Ticketverkauf kann über externe Plattformen wie Eventfrog oder andere autorisierte Verkaufsstellen erfolgen. Für Bestell- und Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die jeweils wirksam vereinbarten Bedingungen der Ticketanbieter. Der bei der Veranstaltung ausgewiesene Veranstalter ist für die ihm vertraglich und gesetzlich zugewiesenen Pflichten verantwortlich.

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Rückgabe & Rückerstattung

Erworbene Tickets sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Ansprüche oder abweichenden Vereinbarungen bestehen. Bei Absagen, Verschiebungen oder wesentlichen Änderungen einer Veranstaltung richten sich Rückerstattungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie den wirksam vereinbarten Veranstaltungs- und Ticketbedingungen.

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Einlass & Altersbeschränkungen

Für den Zutritt gelten die jeweils veröffentlichten Alters-, Einlass- und Sicherheitsbestimmungen. Ein gültiger amtlicher Ausweis kann verlangt werden. Bei fehlender Zutrittsberechtigung, erheblicher Alkoholisierung, aggressivem Verhalten oder Sicherheitsgefährdung kann der Zutritt aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

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05 / EVENT CONDITIONS

Veranstaltungen & Durchführung

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Organisation & Sicherheit

Die Verantwortung für Bewilligungen, Sicherheitskonzepte, behördliche Auflagen, Versicherungen und den ordnungsgemässen Veranstaltungsbetrieb richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den vertraglich vereinbarten Zuständigkeiten. Alle Beteiligten haben die geltenden Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Anordnungen einzuhalten.

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Programmänderungen

Aus organisatorischen, technischen, künstlerischen oder sicherheitsrelevanten Gründen können Änderungen des Programms, der Auftrittszeiten oder einzelner Programmpunkte erforderlich werden. Wesentliche Änderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig kommuniziert. Gesetzliche und vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

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Absagen & Verschiebungen

Muss eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder vorzeitig beendet werden, richten sich die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nach den jeweiligen Verträgen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei Auftragsveranstaltungen werden bereits erbrachte Leistungen, nachweislich entstandene Aufwendungen und allfällige Stornierungsfolgen entsprechend der individuellen Vereinbarung und dem anwendbaren Recht abgerechnet.

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Verhaltensregeln

Besucherinnen und Besucher haben die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie die Anweisungen des zuständigen Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals zu beachten. Gewalt, Belästigung, Diskriminierung und sicherheitsgefährdendes Verhalten werden nicht toleriert. Bei schwerwiegenden Verstössen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.

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06 / CREATIVE RIGHTS & MEDIA

Kreative Leistungen & Medien

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Konzepte & geistiges Eigentum

Vom JUDIHUI Verein entwickelte Konzepte, Gestaltungselemente, Texte, Grafiken und weitere kreative Leistungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Schutzrechte beim jeweiligen Rechteinhaber, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht. Nutzungsrechte werden im vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, Weitergabe oder Bearbeitung geschützter Inhalte bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

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Foto- & Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Kommunikations- und Marketingzwecken entstehen. Die Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Soweit erforderlich, werden entsprechende Einwilligungen eingeholt. Für individuelle Anfragen zu veröffentlichten Aufnahmen kann die offizielle Kontaktadresse des JUDIHUI Vereins verwendet werden.

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Marketing & Referenzen

Die Verwendung von Namen, Marken, Logos und Projektmaterialien von Auftraggebern zu Werbe- oder Referenzzwecken setzt eine entsprechende Berechtigung oder Vereinbarung voraus. Vertrauliche Informationen dürfen ohne entsprechende Berechtigung nicht veröffentlicht werden.

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07 / LIABILITY & THIRD PARTIES

Haftung & externe Partner

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Haftungsbestimmungen

Der JUDIHUI Verein haftet für eigene Handlungen, Unterlassungen und vertragliche Verpflichtungen im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie weitere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Bei Auftragsveranstaltungen richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften.

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Externe Dienstleister

Für die Durchführung von Veranstaltungen können externe Dienstleister, Künstler, Technikunternehmen, Sicherheitsdienste, Veranstaltungsorte und weitere Partner beigezogen werden. Die jeweiligen Vertragsbeziehungen und Verantwortlichkeiten werden individuell geregelt. Eine Haftung des JUDIHUI Vereins für beigezogene Dritte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann nicht allein durch deren Beauftragung ausgeschlossen werden.

 

Höhere Gewalt

Ausserordentliche, nicht zumutbar beherrschbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, behördliche Verbote oder vergleichbare Umstände können die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen beeinträchtigen. Die Folgen solcher Ereignisse richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweils wirksam vereinbarten vertraglichen Regelungen.

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08 / PRIVACY & CONFIDENTIALITY

Datenschutz & Vertraulichkeit

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Personenbezogene Daten

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zu Datenbearbeitung, Aufbewahrung, externen Dienstleistern und Betroffenenrechten sind in der separaten Datenschutzerklärung des JUDIHUI Vereins enthalten.

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Vertrauliche Informationen

Die Vertragsparteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche Informationen mit angemessener Sorgfalt. Gesetzliche Offenlegungspflichten und ausdrücklich vereinbarte Ausnahmen bleiben vorbehalten.

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09 / FINAL PROVISIONS

Schlussbestimmungen

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Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht, unter Vorbehalt zwingend anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.

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Gerichtsstand

Für Streitigkeiten mit geschäftlichen Auftraggebern wird, soweit gesetzlich zulässig, Bern als Gerichtsstand vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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Änderungen & Wirksamkeit

Der JUDIHUI Verein kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die jeweils wirksam vereinbarten Bedingungen. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer entsprechenden rechtlichen Grundlage oder Vereinbarung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.

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Kontakt

JUDIHUI Verein

Sitz: Bern, Schweiz

E-Mail: hello@judihui.com

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